Der deutsche Bundestag hat dafür gestimmt, Cannabis in begrenztem Umfang für den privaten Gebrauch zuzulassen. Die Opposition und einige Experten sind dagegen. Was ist nun erlaubt, was bleibt verboten?
Für die Befürworter bedeutet die Entscheidung des Bundestages vom Freitag endlich das Ende der Kriminalisierung, während die Gegner ein erhöhtes Risiko sehen, dass sich junge Menschen noch mehr als bisher härteren Drogen zuwenden: Mit den Stimmen der regierenden Mitte-Links-Koalition aus SPD, Grünen und wirtschaftsnahen Freien Demokraten (FDP) hat der Bundestag die teilweise Liberalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland beschlossen. Auch die Abgeordneten der Linkspartei stimmten dafür.
Konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. April Personen über 18 Jahren in Deutschland 25 Gramm Cannabis für den Konsum besitzen und mit sich führen dürfen. Darüber hinaus können Cannabisliebhaber nun drei Cannabispflanzen in ihren eigenen vier Wänden anbauen und bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis lagern.
Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch viele Politiker und Gesundheitsexperten fordern seit langem, den Konsum von Cannabis in kleinen Mengen zuzulassen, auch um die Polizei davon abzuhalten, Zeit und Ressourcen auf kleine Dealer zu verwenden. Im Koalitionsvertrag 2021 haben sich die drei Regierungsparteien im Grundsatz darauf geeinigt und in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene für Freizeitzwecke in lizenzierten Geschäften ein.“
Im Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist von solchen lizenzierten Läden allerdings keine Rede mehr – zumindest noch nicht.
Zunächst will die Regierung den privaten Konsum erlauben und regulieren, auch um Polizei und Justiz zu entlasten. Ab dem 1. Juli sollen auch private Vereine mit bis zu 500 Mitgliedern Cannabispflanzen gemeinsam anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen.
Kommerzielle Läden, wie sie in vielen US-Bundesstaaten üblich sind, werden vorerst nicht erlaubt sein, obwohl dies von der Regierung ursprünglich erwogen wurde. Der Cannabiskonsum soll auch in der Nähe von Schulen, Kindergärten, öffentlichen Spielplätzen und Sportanlagen sowie in den Fußgängerzonen der Innenstädte zwischen 7 und 20 Uhr verboten werden.