Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Fragen und Antworten auf einen Blick.
Die Bundesregierung sagt, dass die bisherige Drogenpolitik beim Thema Cannabis nicht mehr funktioniert. Wenn man Cannabis auf dem Schwarzmarkt kauft, ist es oft nicht so gesund. Es kann verunreinigt sein und man weiß nicht, wie viel Tetrahydrocannabinol (THC) drin ist. Und das kann man als Konsumentin oder Konsument nicht einschätzen.
Die Bundesregierung hat sich deshalb für eine neue Drogenpolitik eingesetzt. Der nun in Kraft getretene Gesetzentwurf basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes.
Was ist Cannabis?
Nach Alkohol und Nikotin ist Cannabis das weltweit am weitesten verbreitete Suchtmittel. Es wird aus der Cannabispflanze gewonnen, die zur Familie der Hanfgewächse gehört. Cannabis wird schon seit Jahrhunderten als Nutz- und Heilpflanze angebaut. Die Wirkung ist psychoaktiv und kommt von den Cannabinoiden, vor allem vom Tetrahydrocannabinol (THC). Das ist besonders in den Blüten der weiblichen Hanfpflanze drin.
THC wirkt im Körper, indem es sich an Rezeptoren des körpereigenen Cannabinoidsystems bindet. Insgesamt hat die Hanfpflanze mindestens 60 unterschiedliche Cannabinoide. Nur einige davon wirken aber psychoaktiv. Die stärkste Wirkung hat dabei das THC. Anders sieht es da mit dem ebenfalls in der Hanfpflanze enthaltenen Cannabidiol (CBD) aus, das nicht psychoaktiv wirkt. Cannabis wird meistens in Form von Haschisch, auch „Hasch“ genannt, oder Marihuana, auch „Gras“ genannt, konsumiert. Dabei handelt es sich um das Harz der Blütenstände bzw. die getrockneten Blüten und Blätter der Cannabispflanze. Haschischöl ist eine weitere Form, die aus dem konzentrierten Anzug des Cannabis-Harzes besteht.
Die meisten Leute rauchen es, meistens zusammen mit Tabak. Es gibt inzwischen Verfahren, um Cannabinoide aus Hanfpflanzen zu gewinnen. Und man kann sie auch künstlich herstellen. Die synthetischen Cannabinoide sind aber nicht so gut kontrolliert, deshalb sind sie für Konsumenten gefährlicher.
Was sind die Ziele des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)?
- Aufklärung und Prävention für die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes.
- Eindämmung des illegalen Cannabismarktes
- Qualitätskontrolle der Cannabis-Erzeugnisse: die Verbreitung schädlicher und süchtig machender Substanzen durch den Schwarzmarkt soll unterbunden werden und damit zu einem besseren Gesundheitsschutz der Konsumenten beitragen
Was sind die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes?
Erwachsene dürfen nun Cannabis in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder – ab dem 1. Juli 2024 – in nicht-kommerziellen Vereinen anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis kontrolliert an Erwachsene zum Eigenkonsum abgegeben werden.
- Für den privaten Eigenanbau dürfen Cannabissamen aus EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Der Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind erlaubt.
- Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland bleibt nach wie vor verboten.
- Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist mittlerweile straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Bereich gilt eine Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.
- Es besteht ein generelles Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis nach dem KCanG und für Anbauvereinigungen.
- Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis verboten. Für Heranwachsende gelten Sonderregelungen mit geringeren Abgabemengen und THC-Gehalten.
- Der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit ist eingeschränkt. So ist der Konsum in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr verboten.
- Aufklärung und Prävention zum Cannabiskonsum werden verstärkt.
Wie wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleistet?
- Minderjährige dürfen Cannabis nach wie vor weder erwerben noch konsumieren.
- Die Abgabe von Cannabis an Minderjährige bleibt eine Straftat.
- Cannabis darf nicht in Anwesenheit von Jugendlichen konsumiert werden. Auch in Sichtweite von z.B. Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten ist der Konsum verboten.
- Minderjährige dürfen nicht Mitglied in einer Anbauvereinigung werden. An Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren darf nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt abgegeben werden.
- Eine speziell auf die Jugend ausgerichtete Präventions- und Informationskampagne soll Kinder und Jugendliche über die Gefahren des Cannabiskonsums aufklären.