Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legalisiert. Das heißt, Erwachsene dürfen hierzulande seitdem legal einen Joint rauchen.
Die Bundesregierung verkündet eine aufregende Neuigkeit: Die bisherige Drogenpolitik stößt in Bezug auf den Cannabiskonsum an ihre Grenzen. Obwohl der Erwerb und Besitz von Cannabis verboten ist, wird es vielerorts konsumiert und der Konsum hat in den letzten Jahren rasant zugenommen! Doch aufgepasst: Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen wird, birgt häufig ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Doch damit nicht genug: Der THC-Gehalt ist unbekannt und es können giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein. Das bedeutet, dass die Konsumenten die Wirkstärke nicht abschätzen können – ein absolut aufregendes Risiko, das es zu bewältigen gilt! Dieses Gesetz ist ein wahrer Meilenstein! Es zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung und Prävention im Zusammenhang mit Cannabis zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. Doch damit nicht genug: Um Konsumenten zu schützen, wird die Qualität von Konsum-Cannabis kontrolliert und die Verbreitung von verunreinigten Substanzen verhindert. Es ist unser Ziel, keine Anreize zu schaffen, den Cannabiskonsum auszuweiten. In einem vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten externen Gutachten wurden im April 2023 spannende Erfahrungen anderer Staaten ermittelt und bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt.
Nach einem Austausch mit der EU-Kommission hat sich die Bundesregierung für ein grandioses zweistufiges Vorgehen entschieden, das den engen EU- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Und jetzt kommt der Hammer: Zunächst soll der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum erlaubt werden. Ebenso soll der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen ermöglicht werden. In einem weiteren Schritt soll ein zeitlich und regional begrenztes Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten durchgeführt werden. Das Modellvorhaben soll wissenschaftlich evaluiert werden.
Die Idee ist, den Schwarzmarkt weniger attraktiv zu machen und dafür zu sorgen, dass die Konsument*innen sicher an ihre Droge kommen. Das kann auf zwei Arten passieren: Erstens, indem man Cannabis legal selbst anbauen darf. Und zweitens, indem man sich in sogenannten Cannabis Social Clubs organisiert. Das sind Vereine, in denen die Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und es untereinander weitergeben dürfen. Die Bedingungen dafür sind klar geregelt, und die Mitglieder müssen sich aktiv beteiligen.
Jeder reagiert anders auf Cannabis. Das macht die Sache ziemlich unberechenbar. Es gibt viele Faktoren, die eine Rolle spielen. Dazu gehören zum Beispiel, wie empfindlich jemand ist, wie er oder sie sich fühlt, wie er oder sie das Cannabis konsumiert, wie es um die Gesundheit steht, ob er oder sie schon mal was anderes zusammen mit Cannabis genommen hat und welche Erfahrungen er oder sie schon gemacht hat. Wie viel von den Cannabis-Inhaltsstoffen man aufnimmt, bestimmt, wie stark und wie lange die Effekte sind. Wie bei allen Substanzen gilt: zu viel ist nicht gut. Für unsere jungen Mitglieder bieten wir deshalb Präventionscoaching an.
Minderjährige dürfen kein Cannabis kaufen, besitzen oder anbauen. Wer Cannabis an Kinder und Jugendliche weitergibt, macht sich strafbar. Für Jugendliche gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Das heißt: Auch sie dürfen nicht mit Drogen handeln. Wenn Kinder oder Jugendliche gegen das Verbot verstoßen, informiert die Polizei die Eltern. Wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Kinder oder Jugendlichen in Gefahr sind, muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe informiert werden. Dieser soll dafür sorgen, dass die Kinder und Jugendlichen schnell Hilfe bekommen.
Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen, dürfen bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anbauen. Pro Person eines Haushalts sind drei Cannabispflanzen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als drei Pflanzen pro Person vorhanden sein. Wenn mehr als drei Pflanzen vorhanden sind, müssen diese vernichtet werden. Eine erwachsene Person darf insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Cannabis, das aus dem privaten Eigenanbau stammt, darf ausschließlich zum Eigenkonsum verwendet werden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Um sicherzustellen, dass das angebaute Cannabis, die Cannabispflanzen und die Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte geschützt sind, müssen geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, die Cannabispflanzen sowie das geerntete Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufzubewahren. Es dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, können Lüftungs- oder Luftfilteranlagen verwendet werden.
Man darf Cannabissamen aus anderen EU-Ländern für den privaten Gebrauch importieren. Man darf die Samen im Internet oder per Fernabsatz kaufen und nach Deutschland schicken. Anbauvereinigungen dürfen bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat an volljährige Nicht-Mitglieder zum Zweck des privaten Eigenanbaus weitergeben, sofern die Cannabissamen und Stecklinge beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstanden sind. Wenn Samen und Stecklinge zusammen weitergegeben werden, dann höchstens fünf Stück. Nicht-Mitglieder müssen der Anbauvereinigung die Kosten für die Herstellung erstatten.
Anbauvereinigungen sind Vereine oder Genossenschaften. Sie bauen gemeinsam Cannabis an und geben es weiter. Auch Samen und Stecklinge werden geerntet und geteilt. Sie konsumieren es selbst. Außerdem informieren sie ihre Mitglieder über Suchtprävention und Beratung. Sie werden nach den Regeln des Vereinsrechts geleitet. Andere Rechtsformen sind nicht erlaubt.
Cannabiskonsum ist auf dem Grundstück, der Anbaufläche, im Gewächshaus und im Gebäude der Anbauvereinigung verboten. Auch in einem Umkreis von 100 Metern darf nicht konsumiert werden.
Cannabis darf nicht an Mitglieder oder andere Personen versendet, geliefert oder auf andere Weise überlassen werden.
Wenn die Anbauorte einer Anbauvereinigung nicht zusammenhängen, darf die Vereinigung Cannabis zwischen den Orten transportieren. Der Transport muss angemeldet werden. Außerdem muss eine Transportbescheinigung sowie eine Kopie der Erlaubnis der Anbauvereinigung vorhanden sein. Es muss von mindestens einem Mitglied mit Mitgliedsausweis begleitet werden und gegen den Zugriff Dritter gesichert sein.
Nur Mitglieder dürfen Cannabis anbauen und an andere Mitglieder zum Eigenkonsum verkaufen. Die Mitglieder müssen Beiträge bezahlen, wie in der Satzung festgelegt.
Cannabis darf in Anbauvereinigungen nur von den Mitgliedern gemeinsam angebaut werden. Die Mitglieder müssen alle Arbeiten machen, die mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis zu tun haben. Dazu gehört zum Beispiel gießen, düngen, beschneiden, Blätter und Blüten abschneiden und Harz absondern. Auch geringfügig Beschäftigte dürfen in der Anbauvereinigung mitarbeiten. Sie dürfen aber nur unterstützende Tätigkeiten übernehmen. Andere Beschäftigte dürfen nur mit anderen Tätigkeiten beauftragt werden.