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Cannabis wird bald in Cannabis Clubs (sogenannten CSCs) erhältlich sein. Wie sieht das im Detail aus?

Als Cannabis Social Club bauen wir qualitativ hochwertiges und kontrolliertes Cannabis an. Allerdings nur für unsere Mitglieder. In größeren, nicht kommerziellen Mengen darf erst ab dem 1. Juli in sogenannten Anbauvereinigungen bzw. Cannabis Social Clubs (CSC) angebaut werden, sofern die zuständigen Behörden eine entsprechende Genehmigung erteilt haben. Nach Einreichung des Antrags können die Behörden bis zu drei Monate für die Erteilung der Genehmigung benötigen.

Cannabis Social Clubs sind eine Art Anbaugemeinschaft für Cannabiskonsumenten, die gemeinsam ihren Eigenbedarf decken. Diese Clubs arbeiten gemeinschaftlich und ohne Gewinnabsicht. Der Verein organisiert den gemeinschaftlichen Anbau. Die Mitglieder sollen sich aktiv am Anbau beteiligen und zahlen dafür einen Selbstkostenpreis. Die Idee ist, dass die CSCs den Schwarzmarkt mit hochwertigem und kontrolliertem Cannabis verdrängen.

Das Modell der Cannabis-Clubs sieht vor, dass sich maximal 500 Mitglieder zu einem Club zusammenschließen können, um Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen. Erwachsene können in diesen Clubs bis zu 50 Gramm pro Monat kaufen, Jugendliche unter 21 Jahren dagegen nur 30 Gramm. Für Minderjährige ist der Erwerb nicht erlaubt. Mitglieder können bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge für den Eigenanbau erwerben.

Nichtmitglieder dürfen keine Cannabisprodukte erwerben. Der Konsum ist in den Clubs nicht erlaubt. Die Clubs müssen mindestens 200 Meter von Orten entfernt sein, an denen der Konsum von Cannabis verboten ist, z. B. Schulen und Sportstätten.

Welche Anforderungen müssen Cannabis Social Clubs erfüllen?

Das Gesetz ist ziemlich detailliert. Es gibt zum Beispiel klare Vorgaben, wie viel Cannabis pro Monat abgegeben werden darf.

  • 50 Gramm pro Monat an über 21-Jährige, Einzelabgabe maximal 25 Gramm
  • 30 Gramm pro Monat an Erwachsene bis 21
  • Kein Zutritt für Minderjährige
  • Abgabe an maximal 500 Mitglieder

Cannabis, das über die Cannabis Social Clubs (CSC) vertrieben wird, muss zudem in einem Labor auf Schadstoffe getestet werden. Ein Beipackzettel muss über die Inhaltsstoffe informieren.

Cannabis Social Clubs dürfen höchstens 500 Mitglieder haben. Diese müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten in Deutschland haben. Außerdem müssen Cannabis Clubs eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten in ihrer Satzung vorsehen. Diese Regelungen sind notwendig, um den grenzüberschreitenden Drogentourismus zu verhindern. Cannabis Social Clubs müssen zudem einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.

Cannabis Social Clubs erhalten auf Antrag eine Erlaubnis, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass die vertretungsberechtigten Personen unbeschränkt geschäftsfähig sind und die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit Cannabis, Cannabissamen und Stecklingen besitzen. Die Anbauvereinigung stellt sicher, dass das auf ihrem Gelände befindliche Cannabis, die Cannabissamen und die Stecklinge sicher vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte sind.

Wieviel Cannabis darf ein Social Club anbauen?

Die Erlaubnis gilt nur für genau festgelegte Mengen. Wie viel Cannabis die Mitglieder einem Social Club für den Eigenkonsum brauchen, bestimmt, wie viel sie anbauen dürfen. Wenn ein Social Club mehr anbaut oder erntet, als erlaubt, muss es das überschüssige Cannabis vernichten. Wenn ein Social Club wiederholt gegen die Regeln zum Eigenanbau und zur Weitergabe verstößt, kann die Erlaubnis widerrufen werden. Wenn sich der Bedarf der Mitglieder ändert, kann die Erlaubnis angepasst werden, wenn der Cannabis Club das nachweisen kann.

Welche Pflichten haben Mitglieder eines Cannabis Clubs?

Cannabis Clubs sind Zusammenschlüsse von Menschen, die gemeinsam Cannabis für den Eigenkonsum anbauen. Dabei geht es nicht um Gewinn, sondern um den gemeinschaftlichen Anbau. Sie finanzieren ihre Ausgaben durch die Beiträge ihrer Mitglieder. Die Mitglieder müssen beim Anbau mit anpacken. Aktive Mitwirkung heißt in diesem Fall, dass Mitglieder der Anbauvereinigung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau und bei damit verbundenen Tätigkeiten selbst Hand anlegen.

In der Satzung muss auch stehen, dass man mindestens drei Monate Mitglied sein muss und dass ein Mitglied ausgeschlossen werden kann, wenn es nicht mehr in Deutschland wohnt.

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